Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder im Alter in die Situation kommen, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.
Deshalb sollte man sich frühzeitig die Frage stellen, wer im Ernstfall die Entscheidungen treffen darf und welche Möglichkeiten es gibt, seine Wünsche und Vorstellungen zu dokumentieren.
Ohne Vollmacht sind auch nahe Angehörige rechtlich nicht befugt, diese Entscheidungen umfassend zu treffen.
Zur Dokumentation des eigenen Willens gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung gibt es auch die Möglichkeit der Patientenverfügung.
In Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein Diakonie NAH e. V. bieten wir euch dazu einen Vortrag an.
Wann: Mittwoch, 04.11.2026
Ort: Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Nürnberger Land; Henry-Dunant-Str. 1 in 91207 Lauf im 1. OG im großen Lehrsaal
Beginn: 18:00 Uhr, Dauer ca. 1,5 Stunden
Die Veranstaltung soll helfen, offene Fragen zu klären und Unsicherheiten abzubauen. Es werden die Unterschiede zwischen den verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge erklärt und es besteht die Möglichkeit eigene Fragen und persönliche Anliegen einzubringen.
Referentin: Katharina Weinzierl, Mitarbeiterin des Betreuungsvereins Diakonie NAH e.V., Nikolaus-Selnecker-Platz 2, 91217 Hersbruck
Für die bessere Planung wird um Anmeldung über folgenden Link gebeten:
