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Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. Zum betrieblichen Brandschutz gehört eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern. Die Ausbildung kombiniert eine fachkundige Unterweisung mit einer praktischen Übung.
Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):§ 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
• Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
• Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“
Wir führen deshalb für kleinere Betriebe die nicht die Mitarbeiteranzahl für einen eigenen Lehrgang haben Sammelkurse für Brandschutz- und Evakuierungshelfer durch.